Fünf Schritte bis zur Anstellung

So erhalten pflegende Angehörige einen Lohn

Sie pflegen ein Familienmitglied und möchten sich gerne von der Caritas anstellen lassen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie die Schritte bis zur Anstellung aussehen und was Sie erwartet.

Die Caritas stellt pflegende Angehörige aus der Zentralschweiz und dem Kanton Bern an.

Anfrage

Melden Sie sich bei Interesse per Kontaktformular oder per Telefon 041 419 22 27 bei uns. Wir nehmen Ihre Kontaktdaten auf und vereinbaren ein Erstgespräch.

Erstgespräch

Eine diplomierte Pflegefachperson ruft Sie per Telefon an. Sie möchte von Ihnen wissen, wie die Pflegesituation aussieht und welche Aufgaben in der Pflege Sie übernehmen. Das Gespräch hilft der Pflegefachperson einzuschätzen, ob Sie bei der Caritas angestellt werden können. Falls eine Anstellung in Frage kommt, erhalten Sie ein Datenblatt zugeschickt. Dieses müssen Sie vor dem Besuch bei Ihnen zuhause ausfüllen.

Besuch zuhause

Die Pflegefachperson besucht Sie zuhause. Gemeinsam halten Sie schriftlich fest, welche Pflegeaufgaben Sie leisten und wie viel Zeit Sie dafür benötigen. Die Pflegefachfrau gibt fachlichen Input und zeigt beispielsweise, wie Sie Zähne putzen oder rückenschonend die angehörige Person bewegen können. Der fachliche Input hängt von Ihrer individuellen Situation ab und wird auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Die Pflegefachperson zeigt Ihnen auch, wie und wie oft Sie die Pflegeaufgaben dokumentieren müssen. Die Pflegefachperson besucht Sie während der Anstellung regelmässig und steht Ihnen bei Fragen zur Seite.

Arbeitsvertrag

Nach dem Besuch setzt die Caritas den Arbeitsvertrag auf. Der Vertrag wird Ihnen per Post zugeschickt. Sie haben nun die Möglichkeit sich für oder gegen eine Anstellung zu entscheiden. Sobald Sie den Vertrag unterzeichnet haben, sind Sie bei der Caritas angestellt. Den Lohn erhalten Sie ab Vertragsabschluss.

Ärztliche Verordnung und Krankenkasse

Damit die Krankenkasse ihren Anteil am Lohn zahlt, braucht es eine ärztliche Verordnung für die Pflegeaufgaben. Der Hausarzt der Person, die gepflegt wird, muss diese Verordnung ausstellen. Zusammen mit der Pflegedokumentation schickt die Caritas die ärztliche Verordnung an die Krankenkasse. Die Krankenkasse hat bis zu einem Monat Zeit, die Anfrage zu beurteilen. Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle Pflegeaufgaben, die Sie leisten, bewilligt. Welche Pflegeaufgaben die Krankenkassen bewilligen, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die Caritas koordiniert die Abwicklung mit der Krankenkasse und informiert Sie regelmässig über den aktuellen Stand.

Möchten Sie sich als pflegende Angehörige anstellen lassen? Melden Sie sich bei uns.

Kontakt

Angehörige pflegen

Adligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern

+41 41 419 22 27angehoerigepflegen@caritas.ch

Flyer können per Telefon, E-Mail oder direkt im Caritas-Shop bezogen werden.

Titelbild: © Alexandra Wey