Wie wird der Lohn von pflegenden Angehörigen finanziert?

In einem Video erklärt

In diesem Video erklären wir Ihnen, woher das Geld für den Lohn von pflegenden Angehörigen kommt.

Anmerkung zum Video: Die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse wurde 2025 angepasst. Seit dem 1.1.2025 müssen pflegende Angehörige mindestens ein Jahreseinkommen von 22'680 Franken erreichen, damit die Caritas in die Pensionskasse (2. Säule) einzahlt.

Pflegende Angehörige erhalten bei der Caritas einen Stundenlohn von 35 Franken. Die Caritas zahlt zudem in die Sozialversicherungen ein.

Woher kommt das Geld für den Lohn von pflegenden Angehörigen?

  1. Die Krankenkasse der Person, die gepflegt wird, zahlt einen Teil des Lohnes. Die Krankenkasse zahlt die Pflegeaufgaben, die zur Grundpflege gehören.
  2. Die Person, die gepflegt wird, zahlt auch einen Teil. Dies nennt man Patientenbeteiligung. Je nach Kanton variiert dieser Betrag. Maximal muss die gepflegte Person 15.35 Franken pro Tag selbst bezahlen.
  3. Die Wohngemeinde zahlt einen Betrag. Die sogenannte Restkostenbeteiligung. Die Höhe des Betrags hängt von den Punkten 1 und 2 ab.

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Kontakt

Angehörige pflegen

Adligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern

+41 41 419 22 27angehoerigepflegen@caritas.ch

Flyer können per Telefon, E-Mail oder direkt im Caritas-Shop bezogen werden.

Titelbild: © Alexandra Wey